Beschleunigungserlass

Damit der Umbau des Energiesystems Fahrt aufnehmen kann, müssen die Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Wichtig ist, dass die Beschleunigung nicht nur für erneuerbare Produktionsanlagen von nationalem Interesse gilt, sondern insbesondere auch auf die nötigen netzseitigen Anschlüsse und Leitungen ausgeweitet wird.

Das müssen Sie wissen

  • Die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die Realisierung von Energieinfrastruktur dauern regelmässig 15 Jahre und mehr. Mit dem heutigen Ausbautempo verfehlt die Schweiz ihre Energie- und Klimaziele.
  • Der Beschleunigungserlass ist eine unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz. Er soll dem Erreichen der im Stromgesetz festgelegten ambitionierten Ausbauziele den dringend benötigten Schwung verleihen.
  • Die Vorlage sieht eine Straffung der Planungs-, Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren vor.
  • Wichtig ist, dass nicht nur die Verfahren für neue Produktionsanlagen beschleunigt werden, sondern auch die Verfahren für die Netze.

Wer in der Schweiz Energieinfrastruktur realisieren will, braucht einen langen Atem: Die mehrstufigen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie die Instanzenwege bei Beschwerden dauern regelmässig 15 Jahre und mehr. Diese Zeitspannen sind unhaltbar. Spätestens seit der Energiekrise sollte die Dringlichkeit, ein deutlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien anzuschlagen, in unser aller Bewusstsein verankert sein. Denn Fakt ist: Mit dem heutigen Ausbautempo verfehlt die Schweiz ihre unverhandelbaren und übergeordneten Energie- und Klimaziele um Jahrzehnte.

Für einen zügigen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien wurden in den letzten Monaten Fortschritte erzielt, allen voran mit dem Stromgesetz, aber auch mit dem Solarexpress und der Beschleunigung fortgeschrittener Windkraftprojekte. Die neuen Bestimmungen des Stromgesetzes dürften die Bewilligungsfähigkeit von Projekten markant verbessern. Notwendig ist nun, dass das Stromgesetz seine Wirkung schnellstmöglich in der Realität entfalten kann und die vielen geplanten Ausbauprojekte umgesetzt werden können (siehe VSE Projektübersicht Ausbau Erneuerbare).

Beschleunigungserlass: unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz

Damit dies so rasch wie möglich gelingt, braucht es ergänzend zum Stromgesetz eine Beschleunigung der Verfahren: Planungs-, Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren müssen gestrafft werden. Die aktuelle Praxis zeigt, dass diese Verfahren sehr aufwendig und langwierig. Es ist daher richtig, die Prozessschritte in einem konzentrierten Verfahren zu bündeln und zu koordinieren sowie den Beschwerdeweg zu verkürzen.

Um die Wirkung auch in Realität zu verbessern, muss auch sichergestellt sein, dass die zuständige kantonale Behörde ausreichend personelle Ressourcen für die Behandlung der Projekte hat. Auch könnten Fristen, innerhalb derer Entscheide zu fällen sind, verbindlich vorgegeben werden. Eine behördliche Anlaufstelle soll die Koordination innerhalb der Verwaltung sicherstellen und für Gesuchsteller den «single point of entry» darstellen.

Mengenmässig werden auch kleinere Produktionsanlagen wesentlich zur Energie- und Klimastrategie beitragen. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Kantone nicht nur auf Geheiss des Bundes ihre Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse straffen, sondern auch für kleinere Projekte zügige Bewilligungsverfahren vorsehen.

Der Beschleunigungserlass ist somit eine unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz. Er soll dem Erreichen der im Stromgesetz festgelegten ambitionierten Ausbauziele den dringend benötigten Schwung verleihen. Daher muss der Beschleunigungserlass so zügig wie möglich vom Parlament beraten und verabschiedet werden.

Stand der Dinge: Beratung im Parlament

Beschleunigung auch im Netz

Mit dem Beschleunigungserlass diskutiert das Parlament bereits, die Verfahren für Produktionsanlagen von nationalem Interesse zu straffen. In der Gesetzesvorlage fehlen jedoch analoge Verbesserungen für die Netze. Entsprechende Vorschläge hat der Bundesrat in einer separaten Gesetzesvorlage zur Vernehmlassung unterbreitet. Der VSE begrüsst diesen Schritt. Es ist allerdings zentral, dass nicht nur für die Übertragungs-, sondern auch für die Verteilnetze Beschleunigungsmassnahmen ergriffen werden. Denn der Umbau des Energiesystems bedeutet vor allem auch einen Um- und Ausbau der Netze auf den unteren Netzebenen. Die zunehmende Dezentralisierung, insbesondere die vielen dezentralen PV-Anlagen, und die steigende Anzahl Elektroautos und Wärmepumpen fordern die Verteilnetze ganz besonders.

Medienmitteilung   Dossier «Stromnetze»