Beim Beschleunigungserlass (23.051) ist der Ständerat in den wichtigsten Anliegen den Empfehlungen des VSE gefolgt. Der Ständerat hat ein klares Bekenntnis abgegeben, die Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich zu beschleunigen, damit wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen können.
Besonders bedauerlich ist jedoch, dass der Ständerat den sachfremden Artikel zu den mobilen Speichern mit einem Zufallsmehr in der Vorlage belassen hat. Dieser widerspricht dem im Stromgesetz verankerten Grundsatz, dass das Messwesen in der alleinigen Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt und torpediert die laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Stromgesetzes. Die Branche hatte sich bereits mit dem BFE und den anderen relevanten Stakeholdern auf eine zeitnah umsetzbare und in der Praxis gangbare Lösung geeinigt, die «Vehicle to Grid» auch so ermöglichen würde.
Äusserst positiv dagegen zu bewerten ist der einstimmige Entscheid des Ständerats, dass Windkraftprojekte in Zukunft eine typenunabhängige Baubewilligung erhalten sollen. Dies verbessert die Rechtssicherheit und trägt zu effizienten und zügigen Verfahren bei.
Ausserdem hat der Ständerat beschlossen, den Umweltorganisationen das Beschwerderecht bei den 16 Wasserkraft-Projekten zu entziehen. Dies, weil das Stromgesetz die Realisierung dieser 16 Projekte explizit verlangt und schon jetzt absehbar bzw. Tatsache ist, dass diese Projekte entgegen dem grossen Konsens durch einige wenige Organisationen mittels Verbandsbeschwerde vor Gericht torpediert werden. Dieser Entscheid wird noch zu Diskussionen führen: als nächstes in der nationalrätlichen Energiekommission (Jan./Feb. 2025) und frühestens in der Frühjahrssession (März 2025) im Nationalrat.
Für den VSE ist klar: Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb müssen wir die Regelungen des Verbandsbeschwerderechts kritisch hinterfragen und in Einklang mit den energiepolitischen Zielen bringen – und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Beschleunigungserlass mehrheitsfähig bleibt.