Stromgesetz (Mantelerlass)

Eine sichere und bezahlbare Stromversorgung ist die Grundlage unserer hohen Lebensqualität und unseres Wohlstands. Das Stromgesetz stellt die Weichen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz und macht ihre Energieversorgung unabhängiger vom Ausland.

Der VSE und seine Mitglieder engagierten sich an vorderster Front für eine Annahme des Stromgesetzes, denn es schafft wichtige Rahmenbedingungen für den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz. Die Umsetzung des Stromgesetzes erfolgt gestaffelt, wie es der VSE gefordert hat. Ein erstes Verordnungspaket tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, ein zweites am 1. Januar 2026.

Der VSE forderte pragmatische und praktikable Umsetzungsbestimmungen. Er stellt fest, dass zwar einige zentrale Forderungen der Elektrizitätsbranche eingeflossen sind. Die Verordnungen hätten jedoch viel pragmatischer ausgestaltet werden müssen.

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Neue und aktualisierte Branchedokumente

Die Umsetzung der beiden Verordnungspakete erfordert Anpassungen an diversen Branchendokumenten. Manche davon stehen bereits in einer provisorischen Version auf Basis der Verordnungsentwürfe vom 21. Februar 2024 zur Verfügung. Jetzt, nachdem sämtliche Verordnungen definitiv vorliegen, wird der VSE in den kommenden Wochen und Monaten sämtliche Branchendokumente finalisieren und publizieren.

Zeitplan Branchendokumente

Fachtagungen in Zusammenarbeit mit dem BFE

Wie schon für die Umsetzung des ersten Verordnungspakets führt der VSE auch zur Umsetzung des zweiten Verordnungspakets zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) verschiedene Fachtagungen in der ganzen Schweiz durch. Die Veranstaltungen finden im März 2025 statt. 

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Änderung Abnahme- und Vergütungspflicht

Die mit dem Stromgesetz nach Art. 15 EnG eingeführte Änderung bei der Abnahme- und Vergütungspflicht muss per 1.1.2026 vollzogen werden. In einem Infoblatt kündigt der VSE die Änderungen an und macht Empfehlungen für die Vorbereitung. Ausserdem überarbeitet der VSE das Handbuch «Umsetzung der Rückspeisevergütung». Dieses unterstützt Netzbetreiber bei der rechtskonformen Umsetzung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 15 EnG. Die überarbeitete Version des Handbuchs wird im März 2025 veröffentlicht.

Zum Infoblatt

Ziele des Stromgesetzes

Vom Stromgesetz profitieren alle

Das Stromgesetz ist ein Kompromisswerk, dass vielen Interessen Rechnungen trägt, und auch deshalb im Parlament von allen Parteien angenommen wurde (Ständerat = 44:0; Nationalrat = 177:19), was eine Seltenheit ist bei Vorlagen von dieser Tragweite.

Vom Stromgesetz profitieren alle, weil es wesentliche Fortschritte und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Stromversorgung bringt. Es beinhaltet:

  • Massnahmen für die Versorgungssicherheit mit Strom – insbesondere im Winter.
  • Ziele, Massnahmen und Finanzierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz.
  • klare Vorgaben, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber den Umwelt- und Naturinteressen Vorrang hat und wo nicht.
  • Massnahmen, wie «vertretbare» Eingriffe in die Umwelt und Natur kompensiert werden müssen.
  • den Schutz von Biotopen und Reservaten von nationaler Bedeutung.
  • Beschleunigung der raumplanerischen Abläufe für neue Energieproduktionsanlagen.
  • Ziele und Massnahmen für die Energieeffizienz, so dass der Energieverbrauch pro Person bis 2050 halbiert werden kann.
  • Vorgaben, den Energieverbrauch pro Person und Jahr bis 2035 um 13% gegenüber dem Jahr 2000 zu senken und den Stromverbrauch im Winter mithilfe von Effizienzmassnahmen um 2 TWh zu reduzieren.
  • Anreize für Innovation über Datenverfügbarkeit, Nutzung von Flexibilitäten und Effizienzdienstleistungen.
  • Rahmenbedingungen für einen intelligenten Netzausbau (u.a. Peakshaving = Begrenzung der PV-Einspeisung).
  • Bürgerbeteiligungen über lokale Elektrizitätsgemeinschaften und Möglichkeiten zum bidirektionalen Laden.
  • Stärkung des Stromsystems über die Einbindung von dezentralen Speichern und die dynamische Netznutzungstarifierung.

Grundlagen und Fakten zum Stromgesetz

Das Stromgesetz in Zahlen

  • Ausbauziele generell: Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2050 liefern. Die Wasserkraft, das Rückgrat der Stromversorgung, soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im 2035 und auf 39,2 TWh im 2050 steigern.
  • Ausbauziele Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien: Sie soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen. Entsprechende Projekte werden im Gesetz explizit aufgeführt (siehe auch runder Tisch Wasserkraft).
  • Energieverbrauchsreduktion: Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 gesenkt werden. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten um 2 TWh reduziert werden.

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