Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie der Schweiz werden fossile Energien zunehmend durch erneuerbaren Strom ersetzt. Dazu muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Auch wenn das Interesse an der Biodiversität unbestritten ist, muss man akzeptieren, dass auch eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien nicht ohne Eingriffe in die Umwelt und die Landschaft möglich ist. Denn dazu braucht es Erzeugungsanlagen, Speicher und die für die Erschliessung notwendige Netzinfrastruktur, sowie die dafür geeigneten Standorte. Diese können nicht beliebig gewählt werden, sondern hängen vom jeweiligen örtlichen Energieangebot ab – Flussläufe, Windaufkommen, Anfall von Biomasse, Sonneneinstrahlung, usw.
Die Raumplanung muss die Grundlagen schaffen, dass die notwendigen Energieinfrastrukturen inner- und ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden können. All diese Absichten sind im Stromgesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit angenommen hat, enthalten.
Güterabwägung im Gesamtinteresse der Gesellschaft
Der Flächenbedarf der Energieinfrastruktur wird zunehmen – und damit das Spannungsfeld zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Es ist unabdingbar, diese Konflikte zu entschärfen, damit der Umbau der Energieversorgung nicht erschwert oder gar verunmöglicht wird. Es braucht daher auf politischer Ebene eine übergeordnete Güterabwägung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, die berücksichtigt, dass: Erneuerbare Energien = Klimaschutz = Schutz der Biodiversität. Das Stromgesetz stellt wichtige Weichen in dieser Hinsicht und ist definitiv ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.