Aktuell im Bundeshaus

Als Dachverband der Strombranche vertritt der VSE die Interessen seiner Mitglieder unter anderem gegenüber der Politik. Auf dieser Seite zeigt der Verband, was aktuell in der Energiepolitik zu Reden gibt und für die Branche relevant ist.

Ankündigungen


Netzausbau beschleunigen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe

Der vom Volk beschlossene Ausbau erneuerbarer Energien ist erst dann wirksam, wenn auch aufseiten des Netzes die nötigen Leitungen und Anlagen möglichst zeitgleich bereitgestellt werden können. Der VSE begrüsst, dass die Diskussion um die Beschleunigung der Verfahren für die Stromnetze Fahrt aufnimmt. Er hat im letzten Herbst zur entsprechenden Gesetzesvorlage Stellung genommen und dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass für die Verteilnetze weitere Massnahmen nötig sind. Der Umbau des Energiesystems findet vorrangig im Verteilnetz statt, weshalb der Netzausbau auf den unteren Netzebenen dringend beschleunigt werden muss.

Die Botschaft des Bundesrats ans Parlament zur Beschleunigungsvorlage für Stromnetze wird in diesem Frühjahr erwartet. Der VSE wird sich im parlamentarischen Prozess für eine Vorlage einsetzen, die den Anforderungen der Verteilnetze Rechnung trägt. Entsprechende Vorschläge finden sich auch in der VSE Stellungnahme zur Netzbeschleunigung auf Verordnungsstufe, die der Verband Anfang nächster Woche einreichen wird.

Dossier «Stromnetz – Enabler der Energiezukunft»


Zukunft der Kernenergie

Der Bundesrat stellt der Initiative «Blackout stoppen» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, mit dem er das Neubauverbot von Kernkraftwerken aus dem Gesetz streichen will. Der VSE begrüsst den strategischen Entscheid, den Fächer an Technologieoptionen für die Stromversorgung der Zukunft zu öffnen. Der rasche Ausbau der Erneuerbaren muss weiterhin der primäre Fokus sein. Doch langfristig sollte sich die Schweiz den Handlungsspielraum für die Versorgungssicherheit nicht einschränken und alle Optionen offenhalten. Der VSE wird im Rahmen der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag bis 3. April 2025 offiziell Stellung nehmen.

Zur Medienmitteilung des VSE zum indirekten Gegenvorschlag


Frühjahrssession 2025

24. März 2025


Parlament beschliesst Verlängerung des Solarexpress inkl. Netzverstärkungen

In der Schlussabstimmung zur Frühjahrssession 2025 hat das Parlament beschlossen, den Solarexpress zu verlängern. Der VSE begrüsst diesen wichtigen Entscheid zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Besonders erfreulich ist, dass das Parlament der Empfehlung des VSE gefolgt ist und Netzverstärkungen explizit berücksichtigt. Diese waren bisher im Gesetzestext nicht erwähnt und wurden daher nicht als von nationalem Interesse eingestuft. Damit alpine PV-Grossanlagen gebaut werden können, müssen die dafür erforderlichen Netzverstärkungen zwingend in der gleichen Bestimmung wie die Anschlussleitungen explizit erwähnt werden. Ansonsten kann der Bau einer bewilligungsfähigen Anlage aufgrund von Einsprachen gegen die Netzverstärkungen verhindert werden.

Zu den Ausbauprojekten


BATE: Beratungen sind abgeschossen

Auch die Beratungen zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE, 23.083) wurden in der Frühjahrssession abgeschlossen. Der VSE unterstützt die Einführung des BATE. Die neuen Regeln entsprechen weitgehend der bereits gelebten Realität, da international tätige Energieversorgungsunternehmen den Transparenzpflichten und dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation gemäss der EU-Regulierung (REMIT) unterstellt sind. Sie melden ihre europäischen Transaktionen und Handelsaufträge auch bereits der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Besonders wichtig ist, dass einfache Fehler – sogenannte fat-finger trades – explizit nicht als Marktmanipulation gelten und dies in der Verordnung entsprechend geregelt wird. Der VSE wird im Kontext der Vernehmlassung zur Verordnung besonders darauf achten und diesbezüglich Stellung nehmen.


Beschleunigungserlass: Kommt es in der Sommersession zum Abschluss?

Die Diskussion über den Beschleunigungserlass (23.051) wird in der Sommersession fortgeführt. Beim Verbandsbeschwerderecht und den Ausgleichsmassnahmen gibt es noch keine Einigung zwischen National- und Ständerat. Als Nächstes berät die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) über die Differenzen. Damit die Ausbauziele im Stromgesetz schnell umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass die Vorlage mehrheitsfähig ist und zeitnah in Kraft tritt.

Dossier «Beschleunigungserlass»


Stromreserve: Offene Fragen bei der verbrauchsseitigen Reserve und Fördermitteln

Die Stromreserve (24.033), einschliesslich der Wasserkraftreserve aus dem Stromgesetz, hilft, kurzzeitige Engpässe zu überbrücken und trägt so zur Versorgungssicherheit bei. Der VSE begrüsst, dass eine gesetzliche Grundlage für die Stromreserve geschaffen wird. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht neu eine klare und praktikable Regelung für die Teilnahme an der verbrauchsseitigen Reserve vor. Es ist wichtig, dass zwischen Endverbraucher und Stromlieferant genaue Vertragsanforderungen festgelegt werden. Mit der verbrauchsseitigen Reserve entstehen neue Pflichten für den Stromlieferanten, welche dem Stromlieferanten vergütet werden sollten. Die Überprüfung der effektiven Leistungsreduktion darf nicht dem Stromlieferanten obliegen. Zudem darf keine Kontrahierungspflicht für derartige Verträge vorgesehen werden.

Der VSE begrüsst den gezielten Ausbau von sicher abrufbarer Winterstromproduktion. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen eine technologiespezifische Förderung einzuführen, befürwortet der VSE technologieoffene Ausschreibungen für Strom- und Wärmeproduktion dezentral und/oder zentral. Für die Teilnahme an diesen Ausschreibungen wird insbesondere an WKK-Anlagen zu denken sein. Durch die Technologieoffenheit können jedoch auch andere Technologien teilnehmen, sofern sie die Ausschreibungskriterien erfüllen. So kann eine hohe Fördereffizienz sichergestellt werden.

Das Geschäft geht nun wieder in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) und sollte ebenfalls in der Sommersession finalisiert werden.


Rückliefervergütung soll sich stärker am Marktpreis orientieren

Der Nationalrat hat beschlossen, die Rückliefervergütung gemäss Art. 15 EnG neu auszurichten. Sie soll stärker an den Marktpreis gekoppelt werden. Dadurch sollen Anlagenbetreibende einen stärkeren Anreiz erhalten, keinen Strom beispielsweise bei negativen Preisen einzuspeisen. Der VSE begrüsst diesen Vorschlag und schlägt darüber hinaus eine Abschaffung der Minimalvergütung vor. Er betont schon lange die Bedeutung einer verbesserten Flexibilitätsnutzung sowie den Nutzen von Anreizen und Preissignalen für ein systemdienliches Verhalten. Marktnähere Vergütungen setzen konkrete Anreize, um Produktionsanlagen möglichst marktgerecht zu bauen und zu betreiben. Auch dieses Geschäft geht nun wieder in die UREK-S.


Ferner hat der Nationalrat ein Postulat (24.4563) angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, eine Übersicht über den Stand der Energiespeicherung in der Schweiz und ihre Perspektiven vorzulegen.


Aktuell in unserem Fokus


VSE erarbeitet Richtlinien für nationale Datenplattform

Eine zentrale Datenplattform soll zukünftig den Austausch von Mess- und Stammdaten der Schweizer Netzbetreiber ermöglichen. Der VSE definiert zusammen mit der Branche die Richtlinien für die entsprechenden Datenaustauschprozesse. Diese werden im Mai 2025 publiziert. Bis 30. September 2025 können Gesuche zur Konstituierung der nationalen Datenplattform beim UVEK eingereicht werden.

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Top-Themen der Energiepolitik

Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten: Das «Top-Themen»-Dokument fasst die wichtigsten Themen kurz zusammen.

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