Beschleunigungserlass muss mehrheitsfähig bleiben
Beim Beschleunigungserlass (23.051) ist der Ständerat in den wichtigsten Anliegen den Empfehlungen des VSE gefolgt. Der Ständerat hat ein klares Bekenntnis abgegeben, die Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich zu beschleunigen, damit wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen können.
Besonders bedauerlich ist jedoch, dass der Ständerat den sachfremden Artikel zu den mobilen Speichern mit einem Zufallsmehr in der Vorlage belassen hat. Dieser widerspricht dem im Stromgesetz verankerten Grundsatz, dass das Messwesen in der alleinigen Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt und torpediert die laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Stromgesetzes. Die Branche hatte sich bereits mit dem BFE und den anderen relevanten Stakeholdern auf eine zeitnah umsetzbare und in der Praxis gangbare Lösung geeinigt, die «Vehicle to Grid» auch so ermöglichen würde.
Äusserst positiv dagegen zu bewerten ist der einstimmige Entscheid des Ständerats, dass Windkraftprojekte in Zukunft eine typenunabhängige Baubewilligung erhalten sollen. Dies verbessert die Rechtssicherheit und trägt zu effizienten und zügigen Verfahren bei.
Ausserdem hat der Ständerat beschlossen, den Umweltorganisationen das Beschwerderecht bei den 16 Wasserkraft-Projekten zu entziehen. Dies, weil das Stromgesetz die Realisierung dieser 16 Projekte explizit verlangt und schon jetzt absehbar bzw. Tatsache ist, dass diese Projekte entgegen dem grossen Konsens durch einige wenige Organisationen mittels Verbandsbeschwerde vor Gericht torpediert werden. Dieser Entscheid wird noch zu Diskussionen führen: als nächstes in der nationalrätlichen Energiekommission (Jan./Feb. 2025) und frühestens in der Frühjahrssession (März 2025) im Nationalrat.
Für den VSE ist klar: Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb müssen wir die Regelungen des Verbandsbeschwerderechts kritisch hinterfragen und in Einklang mit den energiepolitischen Zielen bringen – und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Beschleunigungserlass mehrheitsfähig bleibt.
Dossier «Beschleunigungserlass»
Ständerat verlängert die Förderung des Solar-Expresses
Im Vorfeld der Wintersession forderte der VSE laut eine Verlängerung des Solar-Expresses. Der Ständerat hat diese Forderung mit einem überaus deutlichen Entscheid aufgenommen: Anlagen sollen auch dann von einer Einmalvergütung bis zu 60 % profitieren, wenn bis Ende 2025 erst das Gesuch öffentlich aufgelegt ist. Aktuell müssen die Anlagen bis Ende 2025 bereits am Netz angeschlossen sein und 10% ihres Stroms produzieren, um die Förderung zu erhalten. Die neue Regelung würde mehreren Projekten, die bereits weit fortgeschritten sind, Planungs- und Investitionssicherheit über 2025 hinaus gewährleisten – und damit die Aussicht auf mehr Winterstrom verbessern. Der Nationalrat muss dieser Verlängerung in der Frühjahrssession 2025 noch zustimmen.
Parlament beschliesst temporäre Notmassnahmen für angeschlagene Stahlwerke
National- und Ständerat haben mit einem dringlichen Gesetz beschlossen, angeschlagene Betriebe der Stahl- und Aluminiumproduktion «von strategischer Bedeutung» unter strengen Auflagen staatlich zu unterstützen. Konkret wird den betroffenen Unternehmen zwischen 2025 und 2028 ein Teil der Netznutzungskosten erlassen. Die Stromkonsumenten bezahlen diese finanzielle Unterstützung solidarisch.
Der VSE nimmt den Entscheid zu Kenntnis, ist aber ganz klar der Meinung, dass das Stromnetz das falsche Vehikel zur Finanzierung industriepolitischer oder anderer Anliegen ist. Die asymmetrische Belastung der Stromkundinnen und -kunden nimmt zugunsten eines spezifischen Wirtschaftszweiges zu und steigert den schon heute signifikanten Anteil sachfremder Kosten am Netztarif. Industrie- und Strukturpolitik ist über Bund und die Kantone zu finanzieren. Immerhin sind die Notmassnahmen befristet, im Umfang begrenzt und an Bedingungen geknüpft.
Nationalrat befürwortet gesetzliche Verankerung der Stromreserve
Mit der Revision des Stromgesetzes zur gesetzlichen Verankerung einer Stromreserve (24.033) soll auch eine gesetzliche Grundlage für die bereits auf dem Verordnungsweg eingeführte thermischen Reserve (Reservekraftwerke, Notstromgruppen und WKK-Anlagen) geschaffen werden. Die Stromreserve, zu der auch die bereits im Stromgesetz geregelten Wasserkraftreserve zählt, dient der Überbrückung von kurzzeitigen Knappheitssituationen, d.h. wenn der Markt nicht schliesst, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Der Nationalrat ist auf das Geschäft, das die vorberatende Energiekommission bereits substanziell verändert hatte, eingetreten und hat insbesondere die Einführung einer verbrauchsseitigen Reserve mit einem hoheitlichen und einem marktnahen Teil beschlossen, die im Entwurf des Bundesrates noch nicht vorgesehen war. Der VSE wird die vom Nationalrat beschlossene Ausgestaltung der verschiedenen Reserveteile vertieft prüfen und seine Anliegen im Hinblick auf die weitere Beratung in der UREK-S ab Januar in die Diskussion einbringen.
BATE noch nicht abgeschlossen
Weiter behandelte der Ständerat das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE, 23.083). Das BATE will alle Schweizer Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen, die einen Einfluss auf die Preise der Energiegrosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs- bzw. Veröffentlichungspflicht unterstellen. Wider Erwarten konnten die Beratungen dazu nicht abgeschlossen werden. Der Ständerat lehnte u.a. ab, nur vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln unten den Begriff «Marktmanipulation» zu fassen – und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat wie auch zum VSE, die sich für eine möglichst enge Definition von Marktmanipulation aussprechen. Der VSE wird sich entsprechend in der Energiekommission des Nationalrats einbringen, in der das BATE ab Januar 2025 als nächstes wieder diskutiert wird.